Dieser Abschnitt liefert Ihnen alle Informationen, die für die Inanspruchnahme unserer Leistung wichtig sind.
GOT Abrechnung der Leistungen
Die Leistungen werden entsprechend der GOT für Tierärzte vom 10.02.2020 abgerechnet.
Tierärzte müssen zwischen dem Einfachen und dem vierfachen Satz abrechnen, je nach erforderlichem Aufwand der tierärztlichen Leistung.
Die Höhe des Gebührensatzes hängt von vielen Kriterien ab. Dazu gehören
Außerdem muss man örtliche Verhältnisse in betracht gezogen werden ,ob es sich um eine Städtische oder Ländliche Gegend handelt ,dabei spielt es eine erhebliche Rolle. Fortbildungen, entsprechende spezielles Fachwissen der Praxis, Moderne Gerätschaften vor Ort sowie Sprechzeiten.
Abrechnungen unter dem Einfachen, als auch über dem vierfachen Satz, ist gesetzlich verboten!
http://www.gesetze-im-internet.de/got/BJNR169 100999. html
Bezahlung:
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Kostengründen , bei jedem Besuch auf sofortige Barzahlung oder EC-Cash bestehen müssen.
Unsere tierärztlichen Leistungen werden generell nach der geltenden Gebührenordnung für Tierärzte abgerechnet. Für Behandlung außerhalb der Termin und Sprechzeiten werden erhöhte Gebühren berechnet.