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Dieser Abschnitt liefert Ihnen alle Informationen, die für die Inanspruchnahme unserer Leistung wichtig sind.

 

                    GOT Abrechnung der Leistungen

Die Leistungen werden entsprechend der GOT für Tierärzte vom 22.11.2022 abgerechnet.

Tierärzte müssen zwischen dem Einfachen und dem vierfachen Satz abrechnen, je nach erforderlichem Aufwand der tierärztlichen Leistung.

 

Die Höhe des Gebührensatzes hängt von vielen Kriterien ab. Dazu gehören

 Fortbildungen, entsprechende spezielles Fachwissen der

 Praxis. Moderne Geräte  vor Ort sowie Sprechzeiten.

Außerdem muss man örtliche Verhältnisse in Betracht gezogen werden ,ob es sich um eine Städtische oder Ländliche Gegend handelt ,dabei spielt es eine erhebliche Rolle. Fortbildungen, entsprechende spezielles Fachwissen der Praxis, Moderne Gerätschaften vor Ort sowie Sprechzeiten.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen ,dass wir kein " Mengenrabatte " geben.

Das heißt , es wird nicht günstiger , wenn Sie mit mehreren Tieren zum Impfen oder Kastrieren kommen.

Dies ist leider laut GOT unzulässig.

Abrechnungen unter dem Einfachen, als auch über dem vierfachen Satz, ist gesetzlich verboten!

Wir bitten jedoch zu berücksichtigen, dass diese Preise OHNE MwSt sind und keine Materialkosten enthalten. Jeder Tierarzt kann nach eigenem Ermessen abrechnen, er darf dabei nur nicht den Einfachen Satz unterschreiten.

Tierarztrechnungen sind im Übrigen sofort fällig. Nicht erst in 14 Tagen.

http://www.gesetze-im-internet.de/got/BJNR169 100999. html

                             Bezahlung:

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Kostengründen , bei jedem Besuch auf sofortige Barzahlung oder EC-Cash bestehen müssen.

Unsere tierärztlichen Leistungen werden generell nach der geltenden Gebührenordnung für Tierärzte abgerechnet. Für Behandlung außerhalb der Termin und Sprechzeiten werden erhöhte Gebühren berechnet.